ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bittner+Krull Softwaresysteme AG

Stand: 01.05.2026

1. Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Bittner+Krull Softwaresysteme AG, Schweiz, sowie der Bittner+Krull Softwaresysteme GmbH, Deutschland (jeweils „B+K“) mit Geschäftskunden („Kunden“). Vertragspartner des Kunden ist jeweils diejenige Gesellschaft, die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als solche benannt ist.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, B+K hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, SLAs, Projektverträge) gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von B+K, insbesondere für Softwareüberlassung, Projektleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  2. Ergänzende oder abweichende Regelungen ergeben sich ausschliesslich aus individuell vereinbarten Verträgen oder Leistungsbeschreibungen.

3. Angebot, Vertragsschluss

  1. Angebote von B+K sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande.
  3. Beginnt B+K auf Veranlassung des Kunden mit der Leistungserbringung, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des zuletzt unterbreiteten Angebots zustande gekommen, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
  4. Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen und Konzepte bleiben Eigentum von B+K und dürfen ohne Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Preise, Anpassungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder nachträglich abgestimmt wurden.
  3. Ändern sich wesentliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ist B+K berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen. Die Parteien werden hierüber eine einvernehmliche Lösung anstreben.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug ist B+K berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.
  3. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist B+K berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
  4. B+K ist berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, sofern sich der Kunde in Verzug befindet.
  5. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Leistungserbringung, Mitwirkung

  1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
  2. Der Kunde stellt alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig bereit.
  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von B+K.

7. Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von B+K (insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Ausfälle von Infrastruktur) wird B+K für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
  2. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen.

8. Abnahme

  1. Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 10 Arbeitstagen.
  2. Ohne Rückmeldung oder bei produktiver Nutzung gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.
  2. Die Nutzung durch Dritte ist zulässig, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung erforderlich ist.
  3. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode, bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

10. Gewährleistung

  1. B+K gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
  2. Bei Mängeln hat B+K das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  3. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei unsachgemässer Nutzung, Fremdeinflüssen oder nicht abgestimmten Änderungen.

11. Haftung

  1. B+K haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet B+K auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Soweit eine Haftung von B+K besteht, ist diese – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – wie folgt begrenzt:
    • bei projektbezogenen Leistungen auf 50 % der hierfür vereinbarten Vergütung
    • bei laufenden Leistungen (insbesondere SaaS, Support) auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Vergütung
  5. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  6. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  7. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach anwendbarem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

12. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
  2. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von B+K.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzen.