ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bittner+Krull Softwaresysteme AG
Stand: 01.05.2026
1. Geltungsbereich, Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Bittner+Krull Softwaresysteme AG, Schweiz, sowie der Bittner+Krull Softwaresysteme GmbH, Deutschland (jeweils „B+K“) mit Geschäftskunden („Kunden“). Vertragspartner des Kunden ist jeweils diejenige Gesellschaft, die im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als solche benannt ist.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, B+K hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, SLAs, Projektverträge) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von B+K, insbesondere für Softwareüberlassung, Projektleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
- Ergänzende oder abweichende Regelungen ergeben sich ausschliesslich aus individuell vereinbarten Verträgen oder Leistungsbeschreibungen.
3. Angebot, Vertragsschluss
- Angebote von B+K sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande.
- Beginnt B+K auf Veranlassung des Kunden mit der Leistungserbringung, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des zuletzt unterbreiteten Angebots zustande gekommen, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
- Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen und Konzepte bleiben Eigentum von B+K und dürfen ohne Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Preise, Anpassungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder nachträglich abgestimmt wurden.
- Ändern sich wesentliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ist B+K berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen. Die Parteien werden hierüber eine einvernehmliche Lösung anstreben.
5. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist B+K berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.
- Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist B+K berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
- B+K ist berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, sofern sich der Kunde in Verzug befindet.
- Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Leistungserbringung, Mitwirkung
- Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
- Der Kunde stellt alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig bereit.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von B+K.
7. Höhere Gewalt
- Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von B+K (insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Ausfälle von Infrastruktur) wird B+K für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
- Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
8. Abnahme
- Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 10 Arbeitstagen.
- Ohne Rückmeldung oder bei produktiver Nutzung gilt die Leistung als abgenommen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.
- Die Nutzung durch Dritte ist zulässig, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung erforderlich ist.
- Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode, bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
10. Gewährleistung
- B+K gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entsprechen.
- Bei Mängeln hat B+K das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
- Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei unsachgemässer Nutzung, Fremdeinflüssen oder nicht abgestimmten Änderungen.
11. Haftung
- B+K haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet B+K auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Soweit eine Haftung von B+K besteht, ist diese – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – wie folgt begrenzt:
• bei projektbezogenen Leistungen auf 50 % der hierfür vereinbarten Vergütung
• bei laufenden Leistungen (insbesondere SaaS, Support) auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Vergütung - Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach anwendbarem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
12. Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
- Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von B+K.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzen.



